Beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch

Fachübersetzung Recht

 

Beglaubigte Übersetzungen für Spanisch erstelle ich seit über 12 Jahren. Ich weiß, welche formellen Anforderungen die Ämter in den verschiedenen Ländern an beglaubigte Übersetzungen stellen. Gerade in Deutschland sind das nicht wenige.

Auf dieser Seite beantworte ich viele der Fragen, die meine Kunden mir häufig stellen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder unsicher sind, ob zum Beispiel eine Apostille nötig ist oder Sie mir das Original vorlegen müssen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

Zur Gültigkeit der beglaubigten Übersetzungen

Wo werden meine beglaubigten Übersetzungen für Spanisch anerkannt?

Von mir ausgestellte beglaubigte Übersetzungen sind in ganz Deutschland gültig. Sie werden von allen Ämtern, Behörden und sonstigen Stellen anerkannt. Meine beglaubigten Übersetzungen werden in der Regel auch in Italien, Spanien und Lateinamerika anerkannt.

Manchmal fordern die Behörden lateinamerikanischer Länder eine Überbeglaubigung (Legalisation oder Apostille) an, um die ich mich für Sie kümmern kann. Bitte geben Sie im Angebotsformular oder in Ihrer E-Mail an mich an, wenn die Behörde eine solche Apostille verlangt.

Von mir beglaubigte Übersetzungen sind unbegrenzt gültig. Sie brauchen also keine Sorge haben, dass sie ihre Gültigkeit verlieren. Zudem kann ich Ihnen jederzeit eine weitere Ausfertigung Ihrer Übersetzung zusenden, auch Jahre später noch.

Zum Ablauf

So erhalten Sie Ihre beglaubigte Übersetzung schnell, sicher und unkompliziert

1. Zusenden der zu übersetzenden Unterlagen über mein Angebotsformular oder per E-Mail.

2. Erhalt des unverbindlichen Angebots innerhalb weniger Stunden.

3. Formlose Bestätigung des Angebots per E-Mail.

4. Begleichen der Rechnung, die ich Ihnen per E-Mail zusende.

5. Erhalt der beglaubigten Übersetzung per Post pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt.

Nach Absprache verschicke ich per Einschreiben und mit Sendungsverfolgungsnummer.

Beglaubigte Übersetzungen mit elektronischer Signatur

Digital beglaubigte Übersetzungen

Ich besitze eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit der ich meine beglaubigten Übersetzungen bei Bedarf auch elektronisch unterzeichnen und versenden kann. Immer mehr Kunden entscheiden sich zusätzlich für eine digital beglaubigte Übersetzung, die sie an beliebe viele Empfänger versenden und unkompliziert digital aufbewahren können.

Digital beglaubigte Übersetzungen sind auch dann hilfreich, wenn es besonders eilig ist oder der Empfänger die beglaubigte Übersetzung ohnehin auf elektronischem Wege, d.h. per E-Mail, erhalten soll. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie eine digitale Version Ihrer beglaubigten Übersetzung wünschen.

Zur Beglaubigung

In welchen Fällen muss eine Übersetzung beglaubigt sein?

Sie brauchen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung, wenn Sie die übersetzten Dokumente Ämtern, Behörden oder anderen Institutionen vorlegen möchten. Im Grunde immer dann, wenn der Empfänger absolut sicher sein muss, dass die Übersetzung von einem offiziell zugelassenen Übersetzer angefertigt wurde und damit korrekt und vollständig ist.

Es kann sich beispielsweise um Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden, um ein Führungszeugnis, um ein Hochschuldiplom oder Abiturzeugnis, um ein ärztliches Attest, einen Handelsregisterauszug, Verträge oder andere Bescheinigungen handeln.

Zu den Kosten

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung für Spanisch?

Das Honorar für eine beglaubigte Übersetzung hängt vom Umfang der Unterlagen und der damit verbundenen Arbeit ab - im Wesentlichen also von der Textmenge und von der Formatierungsarbeit. Um dies einschätzen zu können, muss ich vorab einen Blick auf die Dokumente werfen.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu. Ich erstelle innerhalb weniger Stunden ein unverbindliches Angebot.

Besteht die Urkunde hauptsächlich aus Fließtext, wie zum Beispiel im Fall eines Kaufvertrags oder eines Scheidungsurteils, berechne ich einen Preis pro Normzeile. Bei Urkunden, die viele Stempel oder handschriftlichen Text enthalten, was oft Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Ledigkeitsbescheinigungen betrifft, erstelle ich ein pauschales Angebot. Dieses Angebot ist in jedem Fall unverbindlich.

Bitte senden Sie mir dazu Ihre Unterlagen per E-Mail oder über das Kontaktformular zu. Als Übersetzerin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet, Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch

Meine Qualifikation

Vom OLG Hamm offiziell bestellte Übersetzerin

Beglaubigte Übersetzungen können nur von Übersetzern angefertigt werden, die vom Präsidenten des für sie zuständigen Oberlandesgerichts (in meinem Fall das OLG Hamm) bestellt wurden. Jeder ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer hat, wie auch ein vereidigter Dolmetscher, Nachweise seiner sprachlichen und fachlichen Qualifikation erbracht um höchstmögliche Qualität zu garantieren.

Wichtig zu beachten: Meine Übersetzungen sind in allen Bundesländern gültig.

Bearbeitungszeit

Ich habe es eilig - kommt die beglaubigte Übersetzung rechtzeitig an?

Manchmal geht es nicht anders und Unterlagen müssen schon „morgen, übermorgen oder am Ende der Woche“ eingereicht werden. Grundsätzlich sei gesagt: Ich halte meine Lieferzusagen strikt ein.

Ich liefere durchaus auch mal von einem Tag auf den anderen, wenn der Umfang und meine Kapazitäten es zulassen. Wenn es ganz besonders dringend ist, reicht den Ämtern manchmal vorab  eine eingescannte Version der Übersetzung per E-Mail. Ich kann die beglaubigten Übersetzungen bei Bedarf außerdem Express verschicken. Bei umfangreichen Unterlagen kann ich in Absprache mit Ihnen KollegInnen ins Boot holen, damit Sie Ihre beglaubigte Übersetzungen rechtzeitig erhalten.

Beglaubigte Übersetzungen von der Kopie

Muss ich Ihnen für die beglaubigte Übersetzung die Originale zuschicken?

In 99,9 % der Fällen: Nein, denn nach deutschem Gesetz kann eine beglaubigte Übersetzung  von der Kopie (Scan), von einer beglaubigten Kopie (die Sie bei Notaren und Bürgerbüros bekommen) oder vom Original aus übersetzt werden. Der Übersetzer muss jedoch vermerken, ob ihm eine Kopie, beglaubigte Kopie oder das Original vorgelegen hat.

In 0,01 % der Fälle legen Beamte oder Ämter selbst fest, dass Sie eine Übersetzung vom Original oder von einer beglaubigten Kopie wünschen. Das ist zum Beispiel bei den Anerkennungsstellen ausländischer Abschlüsse der Fall. Die beglaubigte Kopie, die Sie bei einem Notar in Ihrer Nähe oder beim Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten, können Sie mir in dem Fall per Post zusenden. Ich hefte die Übersetzung dann an diese beglaubigte Kopie und sende sie Ihnen per Post zurück.

Wenn Sie unsicher sind, ob in ihrem Fall die Zusendung eines Scans reicht, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.

Beglaubigte Übersetzung Spanisch

Auszugsweise beglaubigte Übersetzungen

Muss immer alles übersetzt werden?

Der Empfänger, also das Amt oder die Behörde, entscheidet, ob das ganze Dokument übersetzt werden muss oder ob ihnen eine auszugsweise Übersetzung reicht. In dem Fall wird der Teil, der weniger wichtige Informationen enthält, zusammengefasst.  Eine solche auszugsweise Übersetzung lohnt sich z.B. bei einem mehrseitigen Urteil, das viele rechtliche und für den Beamten irrelevante Informationen enthält.

Es ist wichtig, mit dem Ansprechpartner der Behörde vorab zu klären, ob eine auszugsweise Übersetzung akzeptiert wird. Ist das nicht der Fall, müssen alle Bestandteile des Dokuments, also auch die Rückseite und mögliche angehängte Apostillen oder Gebührenvermerke übersetzt werden.

Damit alles glatt geht

Was ist bei beglaubigten Übersetzungen sonst noch zu beachten?

Damit das Amt Ihre Unterlagen akzeptiert, ist es wichtig, dass Sie vorab darauf achten, dass Sie mir alle Seiten des Dokuments zusenden. Auch die Rückseiten und mögliche angeheftete Apostillen oder Gebührenvermerke.

Ist das Dokument nur begrenzt gültig, achten Sie genau auf das Ablaufdatum.

Ist die Übersetzung für ein lateinamerikanisches Land bestimmt, erfragen Sie am besten vorab beim Ansprechpartner Ihrer Behörde, ob das Originaldokument apostilliert werden muss.

Kontakt

Ich habe eine Antwort auf Ihre Fragen!

Dank meiner langjährigen Erfahrung kann ich die allermeisten Fragen direkt beantworten. Im Zweifel nehmen Sie deshalb gerne Kontakt zu mir auf, unkompliziert über mein Angebotsformular, per E-Mail (kontakt@dolmetscherin.nrw) oder telefonisch unter 02596/8875382 oder 0176/76981138.

Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Zum Schluss noch ein Hinweis zur Kontaktaufnahme über Whatsapp: Daten, die über Whatsapp gesendet werden, werden in Drittländer übermittelt. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie Whatsapp bitte nur für den Erstkontakt. Senden Sie Dokumente bitte sicher über das Formular der Webseite oder per E-Mail.

 

Häufig übersetzte Urkunden

Deutsche Urkunden: Geburtsurkunde, Eheurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Erbschein, Führungszeugnis, Handelsregisterauszug, Einbürgerungszusicherung, Verzichtserklärung, Sterberegister, Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung

Eidesstattliche Erklärungen: Mexiko, Kolumbien, Venezuela, Chile

Familienbuch: Spanien, Schweiz, Italien

Führerscheine: Bolivien, Venezuela, Mexiko, Spanien, Italien

Geburtsurkunden: Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Guatemala, Italien, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Spanien, Uruguay, Venezuela

Heiratsurkunden/Eheurkunden: Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Guatemala, Italien, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Spanien, Uruguay, Venezuela

Ledigkeitsbescheinigungen: Argentinien, Chile, Dominikanische Republik, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Panama, Peru, Venezuela

Sterbeurkunden: Dominikanische Republik, Peru, Spanien, Uruguay

Zeugnisse: Argentinien, Chile, Bolivien, Dominikanische Republik, Guatemala, Italien, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Panama, Paraguay, Peru, Spanien, Uruguay, Venezuela

Sonstige Urkunden: Verzichtserklärung auf die Staatsangehörigkeit, Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbescheinigung Italien, Apostillen, Scheidungsurteile