Legalisation einer Urkunde - was ist das und wo bekomme ich sie?

Die Legalisation beglaubigt, ähnlich wie die Apostille, dass eine Unterschrift auf einer ausländischen Urkunde echt ist.

Soll z.B. eine mexikanische Urkunde in Deutschland anerkannt werden, kann es sein, dass das deutsche Amt verlangt, dass das deutsche Konsulat in Mexiko die Urkunde legalisiert.

In der Praxis wird eine Legalisation, die in diesem Zusammengang manchmal fälschlicherweise auch Legalisierung genannt wird, nicht immer gebraucht. Abhängig ist das von den Vorgaben des Amtes, dem die Urkunde vorgelegt wird.

Wo bekomme ich eine Legalisation meiner Urkunde?

Hier sind zwei Schritte notwendig:

  1. Die Bezirksregierung oder das Landgericht, in dessen Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt eine Vorbeglaubigung.
  2. Die Endbeglaubigung erhalten Sie beim Konsulat des Landes, in dem die Urkunde vorgelegt werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen einer Legalisation und einer Apostille?

Legalisation und Apostille bescheinigen die Echtheit einer Unterschrift auf Urkunden. In allen Mitgliedsstaaten des Haager Abkommens ersetzt die Apostille die Legalisation, als Bürger muss man so also nicht mehr zum Konsulat.

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