Ein Führungszeugnis übersetzen

Führungszeugnis übersetzen

Ich bin die richtige Ansprechpartnerin, wenn Sie ihr polizeiliches Führungszeugnis ins Spanische übersetzen lassen möchten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Übersetzung von Führungszeugnissen für die Verwendung im Ausland, zur Beantragung des Führungszeugnisses sowie zur Apostille.

Übersetzung des Führungszeugnisses ins Spanische

Bevor Sie das Führungszeugnis einreichen können, müssen Sie folgende Schritte durchlaufen, damit das Führungszeugnis in Spanien oder Lateinamerika anerkannt wird:

1. Das Führungszeugnis beantragen

2. Die Apostille beantragen

3. Das Führungszeugnis übersetzen lassen

Wenn Ihnen das Führungszeugnis bereits vorliegt und schon über eine Apostille verfügt, können Sie es mir direkt per Mail oder über das Kontaktformular zusenden. Ich erstelle Ihnen dann ein Angebot für die beglaubigte Übersetzung des Führungszeugnisses ins Spanische.

Die Übersetzung Ihres Führungszeugnisses ins Spanische stelle ich in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen fertig.

 

Wenn Ihnen das Führungszeugnis oder die Apostille noch nicht vorliegen, sind die folgenden Absätze sicher hilfreich für Sie.

Wann brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis?

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in verschiedenen Situationen angefordert, um sicherzustellen, dass eine Person keine Vorstrafen hat. Die Übersetzung des Führungszeugnisses ist nötig, wenn es im Ausland verwendet werden soll, zum Beispiel in Spanien oder Lateinamerika.

Beispiele für Fälle, in denen ein Führungszeugnis übersetzt werden muss, sind:

Führungszeugnis für Visa und Auslandsaufenthalte

Bei der Beantragung von Visa für bestimmte Länder oder für Aufenthalte im Ausland, insbesondere in lateinamerikanischen Ländern wie Mexiko, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica, Panama, Kolumbien, Venezuela, Ecuador, Peru, Bolivien, Chile, Argentinien, Paraguay, Uruguay, Kuba, Dominikanische Republik kann die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich sein. Es muss in die spanische Sprache übersetzt und beglaubigt werden.

Führungszeugnis bei Adoptionen im Ausland

Bei internationalen Adoptionen ist es erforderlich, das Führungszeugnis in die Landessprache des Adoptionslandes zu übersetzen.

Führungszeugnisse für behördliche Genehmigungen und Lizenzen im Ausland

Wenn Sie in Spanien oder Lateinamerika eine behördliche Genehmigung oder Lizenz beantragen, kann die Vorlage einer übersetzten Version des Führungszeugnisses erforderlich sein.

Führungszeugnis für Einwanderung und Annahme der Staatsbürgerschaft

Bei Einwanderungsverfahren oder Anträgen auf Staatsbürgerschaft in einem fremden Land kann die Übersetzung des Führungszeugnisses verlangt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen je nach Land, Branche und spezifischer Situation variieren können. In vielen Fällen wird das Führungszeugnis auch im Rahmen eines Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzes nur für einen begrenzten Zeitraum angefordert und muss dann möglicherweise erneuert werden.

Führungszeugnis übersetzen Spanisch

Ein Führungszeugnis beantragen

Sie können ein Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Sie haben folgende Möglichkeiten.

Online-Antrag

Der einfachste Weg ist die Online-Beantragung über die Webseite des Bundesamts für Justiz. Sie benötigen dazu einen elektronischen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter elektronischer Funktion.

Beantragung des Führungszeugnisses über ein Formular

Wenn Sie keinen elektronischen Personalausweis haben, können Sie ein Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses herunterladen. Dieses Formular ist auf der Website des Bundesamts für Justiz verfügbar.

Persönliche Beantragung des Führungszeugnisses

Sie können das Führungszeugnis auch persönlich bei Ihrer zuständigen Meldebehörde beantragen. Falls Sie die persönliche Beantragung bevorzugen, informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer örtlichen Meldebehörde, ob eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Was kostet ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren können variieren. Bitte schauen Sie die aktuellen Gebührensätze auf der Webseite des Bundesamts für Justiz nach.

 

Apostille für Führungszeugnis beantragen

Eine Apostille für das Führungszeugnis beantragen

Wenn Sie Ihr Führungszeugnis ins Spanische übersetzen lassen und in Spanien oder Lateinamerika einreichen möchten, brauchen Sie in jedem Fall eine Apostille oder Legalisation. Das gilt auch für den Fall, dass das Führungszeugnis bei einer Botschaft in Deutschland eingereicht werden soll.

Sie können die Überbeglaubigung (also die Apostille oder Legalisation) gleichzeitig mit dem Führungszeugnis oder nachträglich beantragen. Wenn Sie es gleichzeitig beantragen, werden Ihnen während des Antragsprozesses entsprechende Optionen angezeigt.

Gebühr für die Apostille

Die Gebühr für die Überbeglaubigung beträgt 25,00 Euro pro Führungszeugnis. Diese Gebühr wird per Nachnahme erhoben und ist zusätzlich zu den Kosten des Führungszeugnisses zu entrichten.

Die Apostille per Post beantragen

Sie können die Apostille auch per Post beantragen. Dafür senden Sie Ihren Antrag zusammen mit dem Originalführungszeugnis an das Bundesamt für Justiz. Die genauen Instruktionen finden Sie auf der Webseite des BfJ.

Die Apostille vor Ort beantragen

Falls Sie sich persönlich um die Überbeglaubigung kümmern möchten, können Sie dies beim Bundesamt für Justiz in Bonn tun. Hierzu vereinbaren Sie am besten einen Termin.

Nachdem Sie die Apostille für Ihr Führungszeugnis eingeholt haben, können Sie es mir zur Übersetzung ins Spanische zusenden. Bitte nutzen Sie das Kontaktformular oder senden Sie es mir per E-Mail an kontakt@dolmetscherin.nrw zu.

 

 

Führungszeugnis übersetzen Spanisch

Welches Führungszeugnis benötige ich?

Einfaches Führungszeugnis

Für persönliche Zwecke, beispielsweise zur Vorlage beim Arbeitgeber, wird ein Privatführungszeugnis ("einfaches Führungszeugnis") benötigt. Dieses wird durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt und an die antragstellende Person versandt.

Führungszeugnis zur Verwendung bei Behörden (Belegart O)

Im Gegensatz dazu enthält das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wie beispielsweise für die Erteilung einer Fahrerlaubnis, neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie den Widerruf einer Berufserlaubnis. Ein solches Führungszeugnis wird unmittelbar an die betreffende deutsche Behörde übersandt.

Erweitertes Führungszeugnis

Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden möchten, beispielsweise an Schulen oder in Sportvereinen, benötigen hingegen ein erweitertes Führungszeugnis. Dieses enthält auch Eintragungen, die speziell für die Eignungsprüfung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.

Europäisches Führungszeugnis

Für Personen, die neben oder anstatt der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen, wird ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.

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